allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1  Den Geschäftsbeziehungen zwischen Christ - Bestattung & Begleitung und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

 

§2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Christ - Bestattung & Begleitung hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen

 

§3 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.  Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde.

 

§4 Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Christ - Bestattung & Begleitung können 5,00 € berechnet werden.

 

§5 Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§6 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Christ - Bestattung & Begleitung nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung eine Pauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Die Regelungen in §5 und §6 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

 

§7 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Christ - Bestattung & Begleitung zur Folge.

 

§8 Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

§9 Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Christ - Bestattung & Begleitung unverzüglich nachzuzahlen.

 

§10 Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung ein Jahr.

 

§11 Das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen vom Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung beruhen. Soweit dem Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

 

§12 Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis vom Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

 

§13 Christ - Bestattung & Begleitung ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.

 

§14 Das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen/Bestattungsfuhrwesen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

 

§15 Erfüllungsort ist der Sitz von Christ - Bestattung & Begleitung in Leipzig. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Christ - Bestattung & Begleitung. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Christ - Bestattung & Begleitung als vereinbart.

 

§16 In allen Rechtsangelegenheiten mit Christ - Bestattung & Begleitung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§17 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

Christ - Bestattung & Begleitung Leipzig

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.