Bei einem Haussterbefall ist der Haus- bzw. der Notarzt zu verständigen. Wählen Sie hierzu die 112 für die örtliche Rettungsleitstelle oder 116 117 für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst.
Tritt der Trauerfall in einer Klinik, im Seniorenheim oder in einem Hospiz ein, regelt das Informieren des Arztes meist die Dienstleitung/Pflegepersonal für Sie.
Anschließend verständigen Sie bitte uns...
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar unter der jeweiligen Nummer Ihrer Region...
Diese Unterlagen halten Sie bitte zum Gespräch bereit...
Personalausweis der/des Verstorbenen
Krankenkassenkarte (Chipkarte)
für Ledige... Geburtsurkunde
für Verheiratete... Heiratsurkunde
für Verwitwete... Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners
für Geschiedene... Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Rentenversicherungsnummer(n)
Lebens- und/oder Sterbegeldversicherungspolicen
Grabschein bei bestehenden Gräbern
Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)